Beamtenrecht

Wir beraten und vertreten im Zusammenhang mit allen Fragestellungen, die bei Beamtenverhältnissen bzw. öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen besonderer Art auftreten können.

Bisher haben uns folgende Fragestellungen beschäftigt:

  • Auswahlverfahren
  • Anspruch auf Verbeamtung
  • (gesundheitliche) Eignung
  • Altersgrenzen
  • Beförderung
  • Übertragung von Dienstposten
  • beamtenrechtliche Konkurrentenstreitverfahren/ Dienstpostenkonkurrenz
  • Entlassung aus dem Beamtenverhältnis (Probe/ Widerruf/ Lebenszeit)
  • Übernahme in Folge einer Verwaltungsreform
  • Abordnung
  • Versetzung
  • Umsetzung
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Nebentätigkeiten
  • Beurteilung
  • Personalaktenführung
  • Arbeitszeit
  • Untersuchungsanordnungen
  • Versetzung in den Ruhestand
  • Laufbahnrecht (Laufbahnbefähigung, Aufstieg, andere Bewerber, Wechsel)
  • Besoldung (z.B. Vereinbarkeit der Besoldungsabsenkung mit Art. 33 Abs. 5 GG, Besoldungsanspruch mit mehr als drei Kindern, Zulage nach der 2. BesÜV a.F., Differenzierung bei der Besoldungsanpassung, Zulagen, Leistungselemente, Rückforderung)
  • Beihilfen
  • Versorgung auch bei Dienstunfall
  • Disziplinarverfahren

 

RA Neie hat bis zum Jahr 2006 Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen auf diesem Gebiet bei der Akademie für öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen angeboten. Wie bieten seit 2007 eigenständig Grundlagenschulungen sowie solche zur aktuellen Entwicklung des Rechtsgebietes an.