Änderung Personalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt

Zum 01.09.2010 hat der Gesetzgeber des Landes Sachsen-Anhalt Änderungen bei der Zusammensetzung der Fachkammern für Landespersonalvertretungsrecht vorgenommen. Zukünftig gehören den Fachkammern neben dem Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden nur noch zwei ehrenamtliche Mitglieder an. Bisher waren in den Kammern vier ehrenamtliche Mitglieder tätig.