Änderungsverträge

werden regelmäßig geschlossen. Bei Abschluss eines solchen Vertrages sollte darauf geachtet werden, dass nur die wirklich beabsichtigten Vertragsänderungen vereinbart werden. Regelmäßig verwenden Arbeitgeber für Änderungsverträge Muster, auf denen insbesondere die sogenannte Bezugnahmeklausel modifiziert wird. Auch auf den ersten Blick unscheinbare Änderungen der Bezugnahmeklauseln können weitgehende Folgen haben. So kann sich nach der jeweiligen in Bezug genommenen Norm das Entgelt richten; Änderungen können also langfristig zu Verschlechterungen beim Entgelt führen. Bei einer übereinstimmenden Reduzierung der Arbeitszeit sollte bedacht werden, dass eine spätere Aufstockung des Vertrages in der Regel der Zustimmung des anderen Vertragspartners bedarf oder der Anspruch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz bestehen muss. Daher sollte vor Unterzeichnung geprüft werden, was vereinbart wird.