Befristung durch Landesrecht zulässig

Mit Urteil vom 11.09.2013 (7 AZR 843/11) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Landesgesetzgeber die Befristung von Arbeitsverhältnissen angestellter Professorinnen und Professoren regeln können. Die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers für die Befristung von Arbeitsverhältnissen würde dem nicht entgegenstehen. Insofern fehle es an einer bundesrechtlichen Regelung.