Das 6. HRGÄndG

das u.a. Übergangsregelungen zur befristeten Beschäftigung an Hochschulen in das HRG einfügt, ist am 15.08.2002 in Kraft getreten. Die Veröffentlichung des Gesetzes erfolgte am 14.08.2002 im Bundesgesetzblatt. Einzelheiten zum Gesetz und den nunmehr in das HRG aufgenommenen Regelungen finden Sie über die Themenübersicht. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BMBF.