Diskriminierung eines Stellenbewerbers

Ein Indiz für eine Benachteiligung eines Bewerbers wegen dessen Alters soll eine Stellenausschreibung darstellen, die sich an Hochschulabsolventen und Berufsanfänger richtet.

Im Rahmen einer auf Entschädigung gerichteten Klage hat der Arbeitgeber bei Vorliegen einer solchen Ausschreibung darzulegen und ggf. zu beweisen, dass er eine an Art. 33 Abs. 2 GG orientierte Auswahlentscheidung getroffen hat, insbesondere nur Bewerber mit den besten Examensnoten in seine Bewerberauswahl einbezogen hat.