Online-Wahl

Mit Urteil vom 30.05.2013 (1 N 240/12) hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht einem Normenkontrollantrag stattgegeben und die Online-Wahl an der Friedrich-Schiller-Universität Jena für unwirksam erklärt. Streitgegenständlich war, ob es eine Rechtsgrundlage für die Durchführung der Online-Wahl bei der Friedrich-Schiller-Universität Jena gibt.

Dies hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht verneint. Die Wahlordnung der Hochschule sei weder hinreichend konkret hinsichtlich der Durchführung der Wahl noch hinsichtlich der Anforderungen, die das elektronische Wahlsystem erfüllen müsse. Auch eine Online-Wahl muss rechtsstaatlichen Wahlgrundsätzen entsprechen.