Rechte des Senats gestärkt

Mit Beschluss vom 19.05.2008 hat das Verwaltungsgericht Leipzig dem Rektoratskollegium der Universität Leipzig die Umsetzung eines Beschlusses im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Verlagerung eines Studienganges bis zur Entscheidung des Senats untersagt. Das Rektoratskollegium hatte ohne Beteiligung des Senats eine vorläufige Regelung getroffen. Das Verwaltungsgericht Leipzig ist der Auffassung gefolgt, dass der Senat zwingend zu beteiligen ist. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.