Urlaubsabgeltungsanspruch kann vererbt werden

Mit Urteil vom 12.06.2014 (C-118/13) hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf Abgeltung für nicht genommenen (bezahlten) Jahresurlaub vererbt wird. Der Gerichtshof der Europäischen Union geht davon aus, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ein bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts sei. Da der Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsverhältnis geendet hat, den Anspruch auf eine Vergütung für nicht genommenen Urlaub habe, soll der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers untergehen. Auch soll es nicht darauf ankommen, ob der betroffene Arbeitnehmer einen Antrag gestellt hat.