Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit

Arbeitnehmer können beim Arbeitgeber während der Elternzeit eine Verringerung der Arbeitszeit beantragen. Die Vertragsparteien sollen sich innerhalb von vier Wochen über den Antrag einigen.

Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, kann der Arbeitnehmer zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit während der Gesamtdauer der Elternzeit verlangen. Auf die Anzahl der zulässigen Verringerungen soll eine einvernehmliche Vereinbarung der Parteien nicht anzurechnen sein. Das Urteil ist bisher nicht abgesetzt.