Wirkung der Übergabeverfügung

Mit Beschluss vom 10.03.2009 hat sich das Sächsische Oberverwaltungsgericht zum Aktenzeichen 2 B 148/09 mit der Frage befasst, ob ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis durch Verwaltungsakt geändert werden kann. An sich kommt es auf diese Frage in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht unmittelbar an. Das Gericht grenzt sich damit von der Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichtes ab.

Nach Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes beziehe sich die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 17.01.2006 (9 AZR 226/05) auf Regelungsbereiche, in denen der Bund von seiner verfassungsrechtlichen Regelungskompetenz Gebrauch gemacht habe. Dies sei bei der hier maßgeblichen landesrechtlichen Regelung nicht der Fall. Im Übrigen könne die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes keine Rechtswirkung über den Einzelfall hinaus erlangen. Nach Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes sei der Landesgesetzgeber durch Bundesrecht nicht gehindert gewesen, die Arbeitsverhältnisse durch Übergabeverfügung auf einen neuen Arbeitgeber überzuleiten.