Verbeamtung von Lehrern

Die Verbeamtungen haben begonnen.

Ab dem 01.01.2019 werden Lehrerinnen und Lehrer des Freistaates Sachsen mit ihrer Zustimmung verbeamtet. Bis zur Übergabe der Ernennungsurkunden treten zahlreiche Rechtsfragen auf, zu denen wir beraten. Einen Eindruck über den Umfang der Tätigkeit soll Ihnen die folgende Übersicht vermitteln.

- gesetzliche Grundlagen

- Verfahren, Dauer

- Bindung eines Antrags

- Auswirkungen auf bestehendes Arbeitsverhältnis

- Statusunterschiede Beamtenverhältnis - Arbeitsverhältnis

- Altersgrenze und Ausnahmen

- gesundheitliche Eignung

- Entscheidungskriterien

- Probezeit (Dauer, Abkürzung)

- Beurteilung

- Abordnung, Versetzung

- Teilzeitverbeamtung und Teilzeit für Beamte

- Elternzeit und Mutterschutz

- Nebentätigkeit

- Besoldung

- Beihilfe

- Versorgung

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