Sächsisches Hochschulgesetz

Am 01.01.2009 ist nach mehrjähriger politischer Auseinandersetzung das Sächsische Hochschulgesetz in Kraft getreten.

Mit dem Gesetz wird die Eigenverantwortung der Hochschulen gestärkt. Zahlreiche, bisher vom Ministerium wahrgenommene Aufgaben sind nunmehr auf örtlicher Ebene zu erfüllen. Das SächsHSG geht mit einer Änderung der Binnenorganisation sowie der Zuständigkeiten innerhalb der Hochschulen einher. Weitere themenbezogene Informationen zum Gesetz finden Sie demnächst auf unseren Internetseiten. Selbstverständlich beraten wir Sie gern zu den zahlreichen Rechtsfragen, die im Zuge der Novellierung des Gesetzes auftreten.