Personalratsbeteiligung bei Beurteilungen

Mit Beschluss vom 13.01.2021 hat das Bundesverwaltungsgericht (2 B 72/20) die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, ob der unterlassene Hinweis eines Dienstherrn auf die Möglichkeit der Beteiligung eines Mitglieds des Personalrats am Beurteilungsgespräch rechtliche Auswirkungen hat.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte zuvor im Urteil vom 24.08.2020 (2 A 10197/19.OVG) die Auffassung vertreten, dass eine Nichtunterrichtung und damit Nichtbeteiligung eines Mitglieds des Personalrats an einem Beurteilungsgespräch keine Auswirkungen auf eine Beurteilung habe. Das Bundesverwaltungsgericht wird nun zu entscheiden haben, ob dies im Ergebnis zutreffend ist.