Amtszulagen

Für einzelne Ämter werden nach den jeweils geltenden besoldungsrechtlichen Normen Zulagen gewährt. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Problemen bei der Zahlung von Zulagen gekommen, wenn die Gewährung der Zulage, soweit der gesetzliche Anspruch nicht zweifelsfrei feststellbar ist, nicht in der Ernennungsurkunde oder durch gesondertes Schreiben zugesichert wurde. Es wird daher empfohlen, auf eine Angabe der Zulage in der Ernennungsurkunde oder durch gesonderte Erklärung des Dienstherrn zu achten. Gern beraten wir Sie zu den Einzelheiten.