BEM-Verfahren nicht erforderlich?

Mit Urteil vom 05.06.2014 (2 C 22.13) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements, zu der auch die öffentlich-rechtlichen Dienstherren verpflichtet sind, keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für eine Verfügung, mit der ein Beamter wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden soll, sei. Maßgeblich für die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichtes war, dass die Gesetzgeber keine Verbindung zwischen dem betrieblichen Eingliederungsmanagement und dem Verfahren der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit hergestellt habe. Die Einzelheiten werden dem noch zu veröffentlichenden Urteil zu entnehmen sein.