Sächsisches Dienstrechtsneuordnungsgesetz

Nachdem der Sächsische Landtag am 18. Dezember 2013 das Sächsische Dienstrechtsneuordnungsgesetz verabschiedet hat, wird dieses im Wesentlichen zum 1. April 2014 in Kraft treten. Das Gesetz ersetzt das Sächsische Beamtengesetz, das Sächsische Besoldungsgesetz und das Sächsische Beamtenversorgungsgesetz. Rechtlich bedeutend ist gegenwärtig die rückwirkend zum 01.09.2006 vorgenommene Änderung der Zuordnung zu den Erfahrungsstufen.