Doch eine Altersdiskriminierung?

Die Umstellung der Besoldungssysteme von Bund und Ländern von einem am Lebensalter ausgerichteten System zu einem an der Berufserfahrung ausgerichteten System hatte die nationalen Gerichte über Jahre befasst. Unter anderem ging es um die Frage, ob das neue Recht die Diskriminierung fortschreibt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dies verneint; die hiergegen gerichteten Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht (B. v. 07.10.2015 – 2 BvR 413/15 u.a.) nicht zur Entscheidung angenommen.

Mit zwei Entscheidungen vom 08.05.2019 (C-396/17) u.a. hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Übergangsregelungen, bei denen der Besoldungsunterschied zwischen der Gruppe der Bestandsbeamten und der Gruppe der ausschließlich vom neuen Recht behandelten weder verschwindet noch schrittweise geringer wird, als diskriminierend zu bewerten sind. In diesem Fall müssten die benachteiligten Beamtinnen und Beamten die gleichen Vorteile erhalten, wie die Beamtinnen und Beamten der Vergleichsgruppe.