Gesetzliche Regelung erforderlich

Will der Gesetzgeber Bewerberinnen und Bewerber etwa mit großflächigen Tätowierungen ausschließen, bedarf dies nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 01.02.2019 (OVG 4 S 52.18) entschieden, dass es im Land Berlin eine solche Grundlage nicht gibt.