Befristete Besetzung einer Professorenstelle

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 19.09.2014 (2 Sa 1029/14) entschieden, dass Gastdozenten für die Dauer eines Stellenbesetzungsverfahrens auf einer vakanten Professorenstelle im Rahmen eines Dienstverhältnisses nach § 113 BerlHG oder im Arbeitsverhältnis befristet beschäftigt werden könnten. Die Befristung des Dienst- oder Arbeitsvertrages sei daher stets gerechtfertigt (vgl. dazu aber EuGH, U. v. 26.11.2014 – C-22/13 u. a.).