Unzulässig soll es sein, dass Beamtinnen und Beamte zunächst einer bestimmten Notenstufe zugeordnet und nachfolgend die Einzelmerkmale hiervon abgeleitet werden.
Mit Beschluss vom 20.04.2026 (2 VR 20.25) hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass in einem Bundesbeamte betreffenden Verfahren das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung aus den Einzelbewertungen her- und abgeleitet werden muss.
Unzulässig soll es sein, dass Beamtinnen und Beamte zunächst einer bestimmten Notenstufe zugeordnet und nachfolgend die Einzelmerkmale hiervon abgeleitet werden.