Ergebnisbezogene Beurteilung

Mit Beschluss vom 20.04.2026 (2 VR 20.25) hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass in einem Bundesbeamte betreffenden Verfahren das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung aus den Einzelbewertungen her- und abgeleitet werden muss.

Unzulässig soll es sein, dass Beamtinnen und Beamte zunächst einer bestimmten Notenstufe zugeordnet und nachfolgend die Einzelmerkmale hiervon abgeleitet werden.