Qualifikation kein Ausbildungsdienstverhältnis?

Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 12.09.2014 (4 K 2950/13 Kg) entschieden, dass die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter kein Ausbildungsdienstverhältnis im Sinne des Einkommenssteuerrechts darstelle.
Das Zusammenfallen von Ausbildung und Dienstverhältnis sei nicht ausreichend. Auch wenn arbeitsvertraglich vereinbart worden sei, dass im Rahmen der Dienstaufgaben die Gelegenheit zur Promotion besteht, werde das Promotionsvorhaben (steuerrechtlich) nicht zum Gegenstand des Dienstverhältnisses.