Thüringer Hochschulgesetz geändert

Am 27.04.2018 hat der Thüringer Landtag das geänderte Thüringer Hochschulgesetz verabschiedet. Es ist am 24.05.2018 in Kraft getreten.

Das Gesetz hat das Ziel, die Mitbestimmung der Statusgruppen sowie die Autonomie der Hochschulen zu stärken, die Studierbarkeit zu verbessern und dabei den Einfluss der Studierenden auf das Lehrangebot zu erhöhen. Die Landesregierung strebt eine Verbesserung von Beschäftigungsverhältnissen sowie den Ausbau der Geschlechtergerechtigkeit an.

 

Die Hochschulen sollen die Vorgaben des geänderten Thüringer Hochschulgesetzes unverzüglich umsetzen. Bis zum 01.10.2019 sollen die nach dem Thüringer Hochschulgesetz neuer Fassung vorgesehene Organe und Gremien gebildet sein.